(Stand 12.12.2023)
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: “AGB”) der BauKarussell e. Gen. („BauKarussell“) sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen von BauKarussell, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 BauKarussell erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Sonstige Vereinbarungen, Abweichungen, Ergänzungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern von BauKarussell bedürfen für ihre Gültigkeit vorab jeweils der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von BauKarussell. Insbesondere gelten auch Vertragserfüllungshandlungen durch BauKarussell nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden (Geschäfts-)Bedingungen der Vertragspartner von BauKarussell. Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.
1.3 Sämtliche, in diesen AGB verwendeten, Begriffe und Definitionen richten sich nach den relevanten, österreichischen Gesetzen in der jeweils geltenden Fassung.
1.4 Änderungen der AGB und das Datum des Inkrafttretens werden von BauKarussell per E-Mail oder durch Übergabe an die Vertragspartner von BauKarussell bekannt gegeben und werden Vertragsinhalt, sofern der Vertragspartner den Änderungen nicht binnen drei Werktagen ab Bekanntgabe der Änderungen widerspricht.
2.1 Die Präsentation der Waren, insbesondere im Internet, stellt noch kein bindendes Angebot von BauKarussell dar.
2.2 Durch das Abschicken der Bestellung gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot zum Kauf der jeweiligen Waren bzw. zur Beauftragung der jeweiligen Dienstleistungen ab, und akzeptiert diese AGB.
2.3 Angebote von BauKarussell sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit der Auftragsbestätigung durch BauKarussell als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt. BauKarussell ist jedoch berechtigt, im Einzelfall auch eine mündliche oder konkludente Vertragsannahme gelten zu lassen.
2.4 BauKarussell geht von der Rechtmäßigkeit der Vertretungsbefugnis der jeweils auftraggebenden Person aus und ist insbesondere nicht verpflichtet, deren Vertretungsbefugnis zu prüfen.
2.5 Der Auftraggeber hat BauKarussell bei Auftragsvergabe alle ihm bekannten Gefährdungen (mechanische, elektrische, chemische usw.) in seiner Sphäre mitzuteilen, welche BauKarussell im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Auftrag betreffen könnten.
2.6 BauKarussell steht es frei, die beauftragten Dienstleistungen selbst durchzuführen oder diese durch Subunternehmer durchführen zu lassen.
3.1 Verantwortlicher der Datenverarbeitung gemäß Art. 4 Abs. 7 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) BauKarussell.
3.2 BauKarussell verwendet die von dem Vertragspartner mitgeteilten Daten (Name, Geschlecht, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, IP-Adresse, Zeit der Nutzung und Geodaten) ausschließlich zum entsprechenden Zweck und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen; eine weitergehende Nutzung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vertragspartners. Der Vertragspartner kann der Nutzung seiner Daten jederzeit widersprechen.
3.3 Der Vertragspartner stimmt ausdrücklich zu, dass BauKarussell die in Punkt 3.2 dieser AGB bezeichneten personenbezogenen Daten des Vertragspartners zum Zwecke der Pflege der Kundenbeziehungen, für Werbung (insbesondere Übersendung von Newslettern), zur Analyse des Nutzungsverhaltens und zur Bearbeitung seiner Aufträge und Bestellungen verarbeitet. Zum Zweck der Vertragserfüllung, können die dafür erforderlichen Daten an Subunternehmer weitergeleitet werden, soweit dies notwendig ist. Die Subunternehmer sind ebenfalls verpflichtet, die personenbezogenen Daten des Vertragspartners ausschließlich gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts zu verwenden.
3.4 Die Daten werden nach geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen aufbewahrt, solange dies für den Zweck der Vertragserfüllung erforderlich ist. Überdies speichert und verarbeitet BauKarussell die Daten vorsichtshalber zu Beweiszwecken, solange Rechtsansprüche im Zusammenhang aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden können oder sofern dies gesetzliche Aufbewahrungspflichten erfordern.
3.5 Sofern es sich beim Vertragspartner um eine natürliche Person handelt, hat er das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) und – 13 / 13 – Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Falls die Daten aufgrund einer Einwilligung verarbeitet werden, besteht zudem das Recht, die Einwilligung zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Diese Rechte kann der Vertragspartner unter office@baukarussell.at geltend machen. Der Vertragspartner hat weiters das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn er der Ansicht ist, dass eine Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt; in Österreich ist das die Datenschutzbehörde.
4.1 Kostenvoranschläge und Kostenschätzungen werden von BauKarussell nach bestem Fachwissen erstellt. BauKarussell leistet jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und die Vollständigkeit ihrer Kostenvoranschläge.
4.2 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind die von BauKarussell erstellten Kostenvoranschläge entgeltlich.
4.3 Die von BauKarussell in Kostenvoranschlägen, Angeboten oder sonst genannten Preise enthalten alle öffentlichen Abgaben mit Ausnahme der Umsatzsteuer.
4.4 Die angeführten Preise gelten „Ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2010 und beinhalten insbesondere nicht die Kosten für Transport, Demontage, Montage oder Aufstellung.
5.1 Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15% ergeben, so wird BauKarussell den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiters in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge des Vertragspartners an BauKarussell von BauKarussell zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Der Vertragspartner hat in diesem Fall kein Rücktrittsrecht.
6.1 Im Rahmen der Vertragsabwicklung vom Vertragspartner erteilte Zusatzaufträge bzw. mit dem Vertragspartner vereinbarte Auftrags- bzw. Vertragsänderungen ohne gesonderte Entgeltvereinbarung für die Vertragsänderung bzw. den Zusatzauftrag berechtigen BauKarussell zur Verrechnung eines angemessenen Entgelts.
7.1 Es wird ausdrücklich die Wertbeständigkeit der Forderung sowie Nebenforderung von BauKarussell vereinbart. Maßstab der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 3 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben/unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle aufzurunden.
7.2 Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig.
7.3 Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminsverlust steht BauKarussell das Recht zu, die gemäß Punkt 10.2 dieser AGB unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und/ oder Materialien ohne Rücktritt vom Kaufvertrag auf Kosten des Käufers in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist und das Recht, die Kosten für die Verwahrung dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
7.4 Die Rechnungslegung durch BauKarussell kann nach Vertragserfüllung und bei Teilbarkeit der Leistungen auch in Teilrechnungen erfolgen. Der Vertragspartner ist mit dem Erhalt elektronischer Rechnungen per E-Mail einverstanden.
7.5 Entgeltforderungen von BauKarussell sind 14 Tage nach Rechnungslegung fällig. Die Fälligkeit anderer Forderungen (z.B. Schadenersatz, Verzugszinsen) ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen und erfordert keine Rechnungslegung.
7.6 BauKarussell akzeptiert folgende Zahlungsarten: Überweisung, Bankeinzug, Barzahlung
7.7 Zahlungen haben abzugsfrei und in Euro zu erfolgen.
7.8 Eine Aufrechnung des Vertragspartners mit seinen gegenüber BauKarussell bestehenden Gegenforderungen ist nicht möglich.
7.9 Der Vertragspartner verzichtet darauf, ein allfälliges Zurückbehaltungsrecht gegenüber BauKarussell auszuüben sowie Einreden zu erheben, die ihn berechtigen würden, eine Zahlung hinauszuschieben. Insbesondere verzichtet der Vertragspartner auf die Erhebung von Einreden und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nach § 1052 ABGB.
7.10 Forderungen gegen BauKarussell dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch BauKarussell nicht an Dritte abgetreten werden.
8.1 Allfällige vereinbarte oder von BauKarussell zugesagte Rabatte stehen unter der aufschiebenden Bedingung der fristgerechten und vollständigen Zahlung durch den Vertragspartner.
8.2 BauKarussell gewährt Skonto nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Skontoabzug setzt voraus, dass spätestens am letzten Tag der Skontofrist entweder die Zahlung eingegangen ist oder der Überweisungsauftrag erteilt wurde. Der Skontoabzug setzt weiters voraus, dass abgesehen vom betreffenden Rechnungsbetrag keine fälligen Forderungen von BauKarussell gegenüber dem Vertragspartner bestehen.
9.1 Erfüllungsort ist Wien, Österreich.
9.2 Beim Verkauf von Material und/ oder Waren durch BauKarussell trägt der Vertragspartner die Kosten und das Risiko der Demontage und des Transportes.
10.1 Beim Verkauf von Material und/ oder Waren durch BauKarussell bleibt dieses bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Vertragspartner im Eigentum von BauKarussell.
10.2 Bei Einkauf von Material und/ oder Waren durch BauKarussell geht das Eigentum mit Übergabe an BauKarussell über.
10.3 Bei der kostenlosen Überlassung von Material und oder Waren an BauKarussell geht das Eigentum erst mit der Namhaftmachung eines Abnehmers durch BauKarussell gegenüber dem Übergeber an BauKarussell über.
10.4 An Abfällen, für die BauKarussell keine Sammelerlaubnis hat, insbesondere strahlende oder explosive Stoffe, erlangt BauKarussell kein Eigentum.
11.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von BauKarussell zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen.
11.2 Mit der Zurverfügungstellung „Ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2010 gelten die vertragsgegenständlichen Waren als abgenommen.
12.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt beim Verkauf von Waren und / oder Materialien durch BauKarussell einvernehmlich drei Monate.
12.2 Der Vertragspartner von BauKarussell ist zur sofortigen Überprüfung der von BauKarussell erbrachten Leistungen verpflichtet und hat BauKarussell etwaige Mängel innerhalb von drei Tagen ab Leistungserbringung schriftlich unter genauer Spezifikation des Mangels mitzuteilen, andernfalls sämtliche Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche des Vertragspartners erlöschen.
12.3 BauKarussell ist in jedem Fall berechtigt, etwaige Mängel nach ihrer Wahl durch Verbesserung oder Austausch binnen angemessener Frist zu beheben. Ein Anspruch auf Preisminderung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Im Falle einer Mängelbehebung durch BauKarussell tritt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist ein.
12.4 Behebt der Vertragspartner innerhalb der Gewährleistungsfrist gemäß Punkt 12.1 dieser AGB, einen Mangel selbst, hat BauKarussell für die dadurch entstandenen Kosten nur dann aufzukommen, wenn BauKarussell dieser Verbesserung durch den Vertragspartner zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. BauKarussell haftet nicht für Schäden, die infolge gebrauchsbedingter Abnützung, unrichtiger Benützung, Vandalismus, höhere Gewalt oder außerhalb der normalen Betriebsbedingungen liegender Umstände entstehen.
12.5 Bei den von BauKarussell verkauften Materialien und Waren handelt es sich um Gebrauchtwaren. BauKarussell leistet daher keine Gewähr für Gebrauchsspuren und Mängel, die die gewöhnliche Verwendung der Waren und/oder Materialien nicht beeinträchtigen sowie für offenkundige und offensichtliche Mängel und Gebrauchsspuren. BauKarussell leistet darüber hinaus keine Gewähr und trägt keine wie immer geartete Haftung für einen bestimmten Wiederverkaufserlös, ein bestimmtes Ausmaß, eine bestimmte Beschaffenheit, oder einen bestimmten Zustand des Verkaufsgegenstandes.
13.1 Zum Schadenersatz ist BauKarussell in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BauKarussell ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Vertragspartners von Schaden und Schädiger.
13.2 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet BauKarussell nicht.
13.3 Sofern, in welchem Fall auch immer, ein Pönale vereinbart wurde, unterliegt dieses dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung von über das Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.
14.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von BauKarussell zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zur BauKarussell bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von BauKarussell Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiteres verpflichtet sich der Vertragspartner Informationen nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.
14.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für 3 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit BauKarussell oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für 3 Jahre nach Angebotslegung von BauKarussell aufrecht.
15.1 Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag, dem diese AGB zugrunde liegen, entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz von BauKarussell vereinbart.
15.2 Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die nach ihrem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
15.4 Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen, denen diese AGB zugrunde liegen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.